„Es wäre nicht zum Streit um das Verfassungsgericht in Polen gekommen, hätte man nicht vorher in Polen die Bürger geschwächt, was politisches Handeln und Entscheidungsfähigkeit angeht“, argumentiert Adam Czarnota, Professor der Rechtswissenschaften, Spezialist für Rechtsvergleichung, Juraprofessor an der New South Wales University in Sydney, Australien. Adam Czarnota verteidigt das Vorgehen der PiS-Regierung gegen den Verfassungsgerichtshof, indem er darlegt, dass die Gerichte in Polen, im Gegensatz zum Obersten Gerichtshof in den USA, sich nicht um den Bürger kümmern und nicht auf ihn hören, sondern lediglich ein Ausfluss der Juristenschaft sind.
Adam Puchejda: Wer hat Recht im Streit um das Verfassungsgericht (VG) in Polen? Die Regierung oder die Opposition?
Adam Czarnota: Keiner von beiden. Das ist in diesem Fall auch nicht so leicht festzustellen. Der Streit um das VG ist kein Rechtsstreit, er ist von Anfang an politisch. Daran können keine Rechtskniffe oder -interventionen etwas ändern
Die starke Stellung des VG ist jedoch in der Verfassung festgeschrieben, und ein Bruch der Verfassung ist ein Rechtsbruch.
In der Verfassung festgeschrieben? Das kommt darauf an. Der Streit der Regierungseite mit dem VG ist heute vor allem ein Streit mit der Juristenschaft. Hervorgerufen wurde dieser Konflikt durch eine so nie dagewesene Konsolidierung des polnischen Juristenmilieus. Praktisch alle Juristen – von den Gremien der juristischen Fakultäten über die berufsständischen Berater- und Anwaltsvereinigungen bis hin zu den Richtern – haben das VG in Schutz genommen. Nicht ohne Grund. Wenn sie das Gericht nicht verteidigen, schießen sie sich selber ins Knie. Die Regierungsseite möchte eine radikale Justizreform in Polen und hat gute Gründe dafür, denn das System ist – sagen wir es ruhig – fatal. Die Wartezeit für Verhandlungen ist skandalös, die Richter lehnen jedwede Verantwortung ab, es gibt keinerlei Richterethos.
Man mag viel Schlechtes über die Juristenschaft oder die Schwerfälligkeit der Gerichte sagen, aber im Falle des gegenwärtigen Konfliktes zögert doch die Regierung die Veröffentlichung des letzten Verfassungsgerichtsurteils hinaus, will doch der Präsident diejenigen Richter nicht vereidigen, deren Wahl von der PiS nicht akzeptiert wird, usf. Das halten Sie immer noch für einen Streit nur mit der Juristenschaft? Ist das nicht eher ein Rechtsstreit, mit weitreichenden Folgen für die Zukunft, zuallererst Verfahren vor dem Staatsgerichtshof[1] gegen den Präsidenten und die Ministerpräsidentin?
Von Anfang an. Was heißt, wir haben einen Rechtsstreit? Das Recht von sich aus bedeutet nichts und sagt nichts. Recht ist immer jemandes Interpretation. Das VG argumentiert, es müsse die Verfassung anwenden, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen befinden, worauf die andere Seite antwortet, schön, das ist euer Recht, bloß soll ein gewöhnliches Gesetz eure Verfahrensweise regeln. Solch ein Rechtsstreit hat zig juristische Interpretationen. Nehmen wir an, wir haben zwei; die eine sagt: es ist so, die andere: es ist anders. Wer hat Recht? Vom rechtlichen Standpunkt aus ist das nicht zu lösen. Juristen können hier nichts ausrichten. Sie können allerlei Argumente anführen, alles hin und her und her und hin wenden, aber ihr Streit wird nichts mit dem Recht selbst zu tun haben. So gesehen hat der Konflikt ums VG rein politischen Charakter, zumal der Gerichtshof selbst im polnischen Politik- und Rechtssystem einen besonderen politischen Standort hat. Achten Sie übrigens mal darauf, wie es sich mit seiner Verteidigung verhält. Wojciech Sadurski, der ein sehr gutes kritisches Buch – von liberaler Seite – über die Verfassungsgerichte in Ostmitteleuropa geschrieben hat, ist ein großer Verteidiger des polnischen VG[2]. In dem Buch hat er Urteilsexzesse und richterlichen Aktivismus des VG kritisiert, also die Überschreitung gewisser Grenzen der Rechtsauslegung – aber heute sieht er ganz was anderes. Genauso die linken Kritiker des VG: einer seiner Verteidiger ist heute auch Adam Sulikowski von der Universität Breslau[3], der vorher die Tätigkeit des Gerichts vorzüglich analysiert und kritisiert hat. Schlussendlich ist das VG ein Schlachtfeld in einem größeren Krieg um die Gesellschaftsform, nicht nur die Verfassung Polens.
Die Regierungsseite strebt allerdings de facto danach, das Gericht lahmzulegen. Von einer tiefgreifenden Gesellschaftsreform sagt sie wenig.
Ich bitte Sie, es gibt einen Clinch, und beide Seiten haben Rechtfertigungen, Argumente, Gründe. Solange sie sich nicht verständigen, kommen wir zu keiner Lösung. Bloß liegt die Ursache des Problems ganz woanders.
Wo?
Es wäre nicht zum Problem mit dem VG gekommen, hätte man nicht in Polen die Bürger ruhiggestellt, zermürbt und geschwächt, was politisches Handeln und Entscheidungsfähigkeit angeht. Und nicht gleichzeitig das Recht benutzt, um die politische Lage zu stabilisieren und Grabenkämpfe zu führen. Seit der Wende waren die politischen Eliten bestrebt, die Gesellschaft zu lähmen, und den Preis dafür zahlen heute alle Parteien, mittelbar auch die Bürger. In gewissem Sinne ist es Zufall, dass ausgerechnet die PiS gegen das VG ankämpft. Andere Parteien kämen ab einem bestimmten Punkt ähnlich oder genauso weit. Nebenbei, ich frage mich, inwieweit die PiS gegen das VG kämpft, und inwieweit sie es verändern möchte. Sie will diese Institution nicht völlig aus dem öffentlichen Raum verbannen. Es geht um eine Verringerung der Rolle des VG, nicht seine komplette Auflösung.
Warum ist es dann erst jetzt zu so einem Konflikt gekommen?
Weil das Recht den politischen Diskurs in Polen blockiert hat. Es ist so stark, dass es für andere Meinungen wenig Raum lässt. Im liberalen Diskurs der Eliten hieß es 27 Jahre lang: das Recht ist Träger der Werte, die Politik ist schmutzig, das Recht soll vorherrschen. Die Bürger haben das lange geglaubt und dabei vergessen, das man das Recht stets in Zweifel ziehen kann, es ändern kann, ja, sogar aufheben! Denn wenn Sie zum Gericht gehen und sagen, Sie haben Recht, und ich sage: „Stimmt nicht, ich habe Recht“, entscheidet schließlich am Ende das Gericht. Aber es wägt ab, legt aus und analysiert, es beschränkt sich nicht auf die Lektüre des Gesetzbuches.
Doch das VG in Polen kümmert sich, im Gegensatz zum Obersten Gerichtshof in den USA, überhaupt nicht um den Bürger, es denkt nur an seine Juristenkollegen und -kolleginnen, während es in den Paragrafen blättert. Die Urteilsbegründungen sollten bilden, eine symbolische Funktion erfüllen, aber sie sind unverständlich geschrieben, oft ausschließlich für Juristen. Das sollte nicht so sein. Wenn wir eine republikanische Bürgergesellschaft wollen, müssen wir die Bürger zu dem Bewusstsein erziehen, was das Recht ist, und dass sie selbst das Recht haben, die Gesetzesvorschriften zu interpretieren. Jefferson hat einmal gesagt, jede Generation hat das Recht auf eine eigene Verfassung. Die Verfassung soll Institutionen ermöglichen, die uns entsprechen, nicht uns beherrschen. In Polen hat man nach 1989 einen ganz anderen Schluss gezogen: die Rechts- und Verfassungsordnung beherrscht den Bürger, nicht umgekehrt. Die Äußerungen der Verfassungsrichter lassen deutlich eine Sakralisierung des Rechts erkennen.
Und doch sind die Bürger für Recht und Verfassung eingetreten, z.B. durch das KOD[4].
Gut so. Selbst wenn eine Gruppe von Bürgern nicht Recht hat – und ich versuche Ihnen zu beweisen, dass die Verteidigung der Verfassung eine komplizierte Angelegenheit ist –, führt schon allein der Streit zu einer belebenden politischen Mobilisierung. Und das ist unbestritten positiv. Natürlich nur, solange es nicht zu Straßenkämpfen kommt, sondern wir im Parlament, im Fernsehen, in publizistischen Programmen und Texten streiten. Mit anderen Worten, der Streit um das VG hat auch seine guten Seiten. Erstens ist den Bürgern bewusst geworden, dass das Recht – in diesem Fall die Verfassung – kein Fetisch ist, kein unantastbares Sacrum, sondern vor allem uns, den Bürgern, dienen sollte, nicht aber Richtern und Juristen. Zweitens ist die Autorität der Gerichte als solcher, nicht nur des VG, erschüttert worden.
Und das ist gut?!
Ist es. Die Richter, diese Mandarine des Rechts, standen jahrelang bei ihrer Amtsausübung über der Gesellschaft, nicht im Dienste der Gesellschaft. Sie haben zu allem das Wort ergriffen, dabei kennen sie das gesellschaftliche Leben nicht gut. Richter sollten überhaupt nicht in den Medien auftreten. Meiner Ansicht nach sollten ihr Rederaum die Urteilsbegründungen sein. Bei uns weiß man schon vor der Urteilsbegründung, in welche Richtung die Entscheidung geht.
Wenn die Regierung offen die Verfassung missachtet, z.B. nicht die Letztinstanzlichkeit der Verfassungsgerichtsurteile anerkennt, ist das doch ein Grund, Alarm zu schlagen?
Es ist doch nicht so, dass wenn wir eine Latte herausreißen, der ganze Zaun zusammenbricht. Außerdem haben wir die Gewaltenteilung, das VG ist nicht die einzige Gewalt, die für die Einhaltung der Verfassung zuständig ist. Es gibt mindestens zwei weitere: Sejm und Präsident. Beide sind für die Verfassung verantwortlich.
Nur dass der Sejm eigentlich bloß eine Abstimmungsmaschine ist und die wahre Macht bei der Regierung liegt, die von der stärksten Partei kontrolliert wird. Wenn aber die Regierung anfängt, die Judikative zu kontrollieren, dann verstößt das gegen die Gewaltenteilung.
Und was ist mit dem Präsidenten?
Von der stärksten Partei abhängig, erfüllt er nicht seine verfassungsgemäßen Pflichten.
Und dann soll das VG das übernehmen? Sich zum einzigen Verfassungswächter im ganzen Land erklären? Und was ist mit den übrigen Gerichten? In Polen darf jedes Gericht unmittelbar die Verfassung anwenden, ebenso über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes befinden. Dass die Richter das nicht tun, dass sie Angst haben, liegt an der Juristenausbildung in Polen, die erbärmlich ist.
Ganz entscheidend aber ist, dass das VG, seitdem seine Urteile als letztinstanzlich gelten, de facto die beiden übrigen Gewalten überragt. Die starke Stellung des VG verletzt die Gewaltenteilung. Schließlich gibt es keine Berufung gegen Entscheidungen des VG. Wenn man mich nach meiner Meinung fragte, ich würde das VG als Körperschaft am liebsten auflösen und seine Kompetenzen den allgemeinen Gerichten übertragen. Zudem würde ich, wie in angelsächsischen Ländern, anstreben, Sachen in concreto zu verhandeln, nicht in abstracto, so dass sich die jeweilige Verfassungsfrage von den realen Problemen der Menschen ableitete. Der Bürger müsste mit einer Sache vor Gericht ziehen und bis hinauf zum Obersten Gerichtshof gelangen, der dann in dem Fall darüber befindet, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt. Oder ich würde zum vorherigen Zustand zurückkehren, d.h. das VG keine letztinstanzlichen Urteile mehr sprechen lassen und das Parlament befugen, Urteilssprüche des VG anzufechten, z.B. mit der qualifizierten Mehrheit von 3/4 der Stimmen.
Solche Änderungen erfordern aber die Verabschiedung einer ganz neuen Verfassung. Bevor es dazu kommt, müssen wir irgendwie aus der jetzigen Krise herausfinden. Wie soll das gehen?
Indem man sich verständigt, einen Kompromiss schließt. Das Problem ist, dass es in Polen zu einer so weitreichenden Spaltung gekommen ist, dass die Opposition es nicht schafft, sich mit der Regierung über grundlegende Abläufe im Land zu verständigen. Das VG ist da nur ein kleines Schlachtfeld, das man ausgewählt hat, um seine eigenen politischen Positionen zu verfechten.
Aber die Lähmung des VG trifft vor allem die Bürger, nicht die politischen Parteien. Entweder werden konkrete zum Urteil anstehende Fälle vom VG nicht weiterverhandelt, oder es kommt zu einer Spaltung des Rechts, weil einige Gerichte und Ämter Verfassungsgerichtsurteile akzeptieren werden, andere nicht.
Einen Gesetzesdualismus, also dass es zwei Rechtssysteme geben wird, würde ich eher nicht fürchten, denn in 99 Prozent der Fälle begegnen den Bürgern rechtliche Routinefragen. Ganz zu schweigen davon, dass Juristen, Richter und Anwälte ja dazu da sind, sich durch hermeneutisches Denken hervorzutun und viele komplizierte, teils einander widersprechende Angelegenheiten in Einklang zu bringen. Haben wir solche Richter und Juristen? Wenige, leider, denn unsere juristische Ausbildung ist fatal, doch das ist ein anderes Problem.
Aber Sie haben Recht, die Bürger können in diesem ganzen Durcheinander tatsächlich Schaden nehmen. Nur: wenn sie Schaden nehmen, vielleicht erzwingen sie dann Änderungen im Politik- und Rechtssystem?
Nur, wie lange wird das dauern?
Das kann dauern, ziemlich lange sogar, denn Mobilisierung durch Parolen reicht nicht mehr, jetzt braucht man Argumente. Das Recht ist für die Menschen da, aber wichtig ist: es ist nicht Ursprung der Normativität, sondern es überträgt Normativität. Deren Ursprünge sind gesellschaftlicher Natur, es sind Überzeugungen, Werte, Normen. Die Frage ist: wie schafft man einen Rechtsmechanismus, der das alles angemessen ins Recht überträgt? Wenn das nicht gelingt, bleibt das Recht flach, es hört auf, Recht zu sein, und wird zum Regelwerk.
Das ist auch ein Problem der Verfassungsauslegung, denn wir haben eigentlich in Polen kein Verfassungsrecht als juristische Disziplin, wir haben eine Dogmatik des Verfassungsrechts. Danach wissen wir, was in einer Vorschrift steht, aber wo sie greift, unter welchen Umständen, welche politische Philosophie dort herrscht, das weiß ein polnischer Verfassungsrechtler nicht und will es nicht wissen. Hier komme ich auf meine vorige These zurück: so eine Art der Auslegung führt dazu und hat dazu geführt, die Bürger völlig zu entmutigen, weil man ihnen gesagt hat, seid beruhigt, wir haben unsere Experten, geht nach Hause, wir erledigen das und gießen es in Rechtsnormen. So ein Zustand kann nicht ewig anhalten. Der Streit ums VG ist – so hoffe ich – der Anfang vom Ende dieser Art von Ruhigstellung der Bürger. Und zwar auf der einen wie der anderen Seite des Konflikts, aus dem Blickwinkel des Bewusstseins, welche Rolle das Recht in der Gesellschaft hat, und des Wissens, dass das Recht für uns da ist, uns zu dienen hat.
[1] Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan der polnischen Gerichtsbarkeit, dessen Hauptaufgabe darin besteht, die höchsten Staatsorgane und -beamte zur Verantwortung zu ziehen, insbesondere bei Verstößen gegen die Verfassung oder Gesetze. In der gegenwärtigen öffentlichen Debatte in Polen wird von Regierungskritikern immer wieder vorgeschlagen, von der Partei Recht und Gerechtigkeit ernannte hohe Staatsbeamte in Zukunft wegen Verstoßes gegen die Verfassung vor Gericht zu stellen. Gelten sollte dies z.B. für Präsident Andrzej Duda und Ministerpräsidentin Beata Szydło. Geäußert wurden derlei Vorschläge u.a. von Vertretern der Oppositionsparteien: der Bürgerplattform und der Modernen. Eine Anklage vor dem Staatsgerichtshof war bereits für andere hohe polnische Staatsbeamte gefordert worden, zumeist von politischen Gegnern. Dies gilt z.B. für den ehemaligen Präsidenten Aleksander Kwaśniewski oder den ehemaligen Ministerpräsidenten Donald Tusk.
[2] Wojciech Sadurski, polnischer Jurist, Professor der Rechtswissenschaften und liberaler Politikkommentator. Professor an der Universität Sydney. Spezialist für Verfassungsrecht und Transitional Justice. Adam Czarnota erwähnt sein Buch „Rights Before Courts. A Study of Constitutional Courts in Postcommunist States of Central and Eastern Europe“ (2005).
[3] Adam Sulikowski, polnischer Jurist, Professor der Rechtswissenschaften, Wissenschaftler an der Universität Breslau. Spezialist für Theorie und Praxis des Verfassungsgerichtswesens, besonders Polens und Frankreichs. Veröffentlichte u.a. die Bücher „Współczesny paradygmat sądownictwa konstytucyjnego wobec kryzysu nowoczesności“ (Das zeitgenössische Paradigma des Verfassungsgerichtswesens angesichts der Krise der Moderne, 2008) und „Konstytucjonalizm a nowoczesność. Dyskurs konstytucyjny wobec tryumfu i kryzysu moderny“ (Verfassungsrecht und Modernität. Der Verfassungsdiskurs angesichts Triumph und Krise der Moderne).
[4] KOD: Komitee zur Verteidigung der Demokratie (Komitet Obrony Demokracji). Es handelt sich um eine Protestvereinigung, die als Antwort auf die Maßnahmen der Partei Recht und Gerechtigkeit gegen den Verfassungsgerichtshof entstanden ist und sich gegen die PiS-Regierung richtet. Ihr Name ist angelehnt an das Komitee zur Verteidigung der Arbeiter (KOR), eine 1976 ins Leben gerufene Organisation der polnischen Bürgerrechtsbewegung.
Übersetzt von Hans Gregor Njemz.